Keine Spitalfusion ohne faire Finanzierung

Bei der aktuellen Diskussion um die Spitalfusion wird immer wieder die Partnerschaft der beiden Kantone bemüht. Partnerschaft beruht aber immer auf Gegenseitigkeit; diese ist bei der vorliegenden Spitalfusion (noch) nicht gegeben.

Vorbild Kinderspital UKBB

Im Fokus stehen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, also diejenigen Kosten, die nicht via Fallkostenpauschale finanziert werden. Beim bikantonalen Kinderspital UKBB hat man damals einen faire Finanzierung gefunden: Dort wo die Nutzung messbar ist, wie bei den ambulatorischen Leistungen oder dem Schuldienst, werden die Kosten gemäss Fallzahlen aufgeteilt. Dort wo diese nicht erfolgen kann, werden die Kosten paritätisch zwischen den Trägerkantonen aufgeteilt. Bei der Spitalfusion wird nun plötzlich, ohne Begründung, von diesem Prinzip abgewichen, plötzlich soll wieder der Standort zählen. Damit entsteht ein grossen Ungleichgewicht, denn dann würde der Kanton BS 40 Mio. Franken und der Kanton BL nur 10 Mio. Franken finanzieren. Dies obwohl der Kanton BL über eine 50% grössere Bevölkerung verfügt. Insbesondere bei den Kosten für „Lehre und Forschung“ macht dies überhaupt keinen Sinn. Wenn sowohl die Universität als auch die Spitalgruppe beiden Kantonen gehören, dann sind diese Kosten auch durch beide Kantone zu finanzieren.

Überparteiliche Forderung von SP bis SVP

Nun fordern überparteilich die Grossrätinnen und Grossräte der baselstädtischen Gesundheits- und Sozialkommission aus den Fraktionen SP, LDP, FDP, EVP/CVP, GB und SVP in einem gemeinsamen Anzug eine Nachbesserung im Staatsvertrag und eine faire Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Diese Forderung ist in Basel-Stadt so breit abgestützt, dass die beiden Gesundheitsdirektoren diese bei der Überarbeitung des Staatsvertrags zur Spitalfusion berücksichtigen müssen.

Keine Partnerschaft bei der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung

Heute entgehen dem Kanton Basel-Stadt jedes Jahr 7,2 Mio. Franken. Dies weil eine vor drei Jahren beschlossene Vereinbarung der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) für die Weiterbildungsfinanzierung von Ärztinnen und Ärzten noch nicht in Kraft ist. Sie würde die heute von den Zentrumskantonen getragenen Kosten fair auf alle Schweizer Kantone verteilen. In Kraft tritt die Vereinbarung, wenn ihr 18 Kantone beigetreten sind, bis heute sind es aber erst 13. Und hier kommt nun die regionale Empörung: Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat bis heute dem Landrat keinen Beitrittsbeschluss vorgelegt. Die Region BL/BS würde bei einem Beitritt insgesamt rund 6 Mio. Franken sparen (Zahlenbasis 2014). Wenn es dem Regierungsrat BL mit der Partnerschaft im Spitalbereich ernst wäre, hätte er die Vereinbarung längstens ratifiziert. Spätestens bei der Verabschiedung der Spitalgruppe hat auch der Beitritt von BL zu dieser Vereinbarung zu erfolgen, dies fordere ich in meiner soeben eingereichten Interpellation.

Paritätische Mitbestimmung bei gleicher Beteiligung

Zu einer fairen Finanzierung zählt auch, dass beide Kantone den gleichen Anteil an Eigenkapital in die Spitalgruppe einbringen müssen. Nur so kann eine paritätische Trägerschaft mit gleichen Mitbestimmungsrechten begründet werden. Der heute auf dem Tisch liegende Vorschlag von 30:70 ist aus städtischer Sicht nicht akzeptierbar.