Neuer Finanzierungsschlüssel für die Uni Basel

Der Landrat hat gestern intensiv über die Finanzierung der Universität Basel debattiert. Dabei wurde auch der Finanzierungsschlüssel stark kritisiert. Zur Erinnerung möchte ich hier erwähnen, dass das Baselbieter Stimmvolk diesen Finanzierungsschlüssel mit 85% Ja-Stimmen angenommen hat. Dass der Kanton Baselland immer dann die Spielregeln ändern will, wenn sie nicht mehr zu seinen Gunsten laufen, ist kein gutes Zeichen für weitere Partnerschaften zum Beispiel im Spitalbereich. Als Sozialdemokrat finde ich aber die Finanzierung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit richtig.

Heutige Uni-Finanzierung

Bei dieser Diskussion ist es wichtig, die heutige Finanzierung der Universität Basel nochmals darzulegen. Im Jahre 2017 zahlt jeder Kanton die Vollkosten seiner Studierenden. Dies entspricht den gemeinsamen Standards BL/BS und scheint auch nicht bestritten zu sein. BL zahlt dafür 76 Mio. Franken, da BL deutlich mehr Studis stellt; bei BS sind es 58 Mio.
Das eigentliche Restdefizit wird heute nach dem Schlüssel 52,5% : 47,5% bezahlt, da man BS noch einen Standortvorteil von 5% zuweist. BS zahlt somit 103 Mio. ans Restdefizit, BL nur 93 Mio. Franken. Obwohl BL bevölkerungsmässig deutlich grösser ist als BS, zahlt BS mehr ans Restdefizit als der Kanton BL. Pro Kopf zahlt BS 517 Franken, BL nur 323 Franken ans Restdefizit.

Jeder Einwohner von BS zahlt heute 60% mehr ans Uni-Restdefizit als ein Einwohner von BL.

Finanzierung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Diese Zahlen beweisen, dass bereits heute die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angemessen bei der Finanzierung berücksichtigt ist. Suboptimal ist aber tatsächlich, dass dynamische Effekte in der Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt werden. Will man diese integrieren, dann bietet der nationale Finanzausgleich (NFA) das optimale Instrumentarium. Aufgrund der Summe aller Gewinne, Einkommen und Vermögen wird das Ressourcenpotenzial in jedem Kanton berechnet. Zurzeit beträgt dies in BS 9,0 Mia. und in BL 8,6 Mia. Franken, siehe Seite 21 im Bericht der eidgenössischen Finanzverwaltung. Dies würde bedeuten, dass BS heute 51% und BL 49% des Restdefizits zahlen müsste. Wir stellen also fest, dass BS mit dieser neuen Regelung weniger zahlen müsste als mit der geltenden. Aufgrund der dynamischen Effekte könnte sich dies aber in Zukunft ändern.
Der Vorschlag der SVP mit einem Schlüssel von 65 zu 35 ist komplett falsch. Das Bemessen nach Steuerertrag ist veraltet, denn die Höhe des Steuerfusses darf bei dieser Festlegung keine Rolle spielen. Auch scheint die SVP nicht zu wissen, dass BS ein Stadtkanton ist. Gemäss aktuellster Finanzstatistik des Bundes liegen die Fiskaleinnahmen von BL (Kanton und Gemeinden) bei 2,36 Mia. und in BS bei 2,72 Mia. Selbst in der veralteten Logik des Steuerertrags wäre der Finanzierungsschlüssel somit 54:46, also relativ nahe beim heutigen Schlüssel.

Fazit

Eine Finanzierung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit kann sinnvoll sein. Kurzfristig hätte dies zwar eine Mehrbelastung von BL zur Folge, mittelfristig würde es aber die unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen der beiden Kantone besser berücksichtigen.